Gute Nachricht für AOK Versicherte in Bayern
Ab 01. Januar 2024 dürfen Versicherte der AOK Bayern Rehabilitationssport ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse absolvieren. Laut Rundschreibung der AOK im Dezember 2023 an uns als anerkannter Leistungserbringer, wird die AOK Bayern ab 01.01.2024 auf die übliche Genehmigungspflicht der Rehasport-Verordnungen verzichten. Diese Genehmigungsverzicht gilt für alle Erst- und Folgeverordnungen ab dem 01.01.2024 und ist … Weiterlesen …