Aktuelles

  • Genehmigungsverzicht von Rehasport-Verordnungen

    Immer mehr Krankenkassen verzichten auf die übliche Genehmigungspflicht der Rehasport-Verordnungen.

    Aktuelle Liste von Krankenkassen, die die Genehmigung der Rehasport-Verordnungen verzichten:

    • AOK Bayern
    • AOK Baden-Württemberg
    • AOK Nordost
    • AOK Hessen
    • AOK Rheinlandpfalz-Saarland
    • BKK Akzo
    • BKK Pronova
    • BKK Daimler
    • BKK MTU
    • BKK ZF & Partner
    • BKK VerbundPlus
    • BKK Freudenberg
    • BKK MTU
    • BKK24
    • BKK Farber Castell
    • BKK Salzgitter
    • BKK Public
    • BKK Linde
    • BKK Diakonie
    • BKK Werra-Meissner
    • Bosch BKK
    • TUI BKK
    • R+V BKK
    • energie-BKK
    • IKK Südwest

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Krankenkasse die Genehmigung der Rehasport-Verordnungen verzichtet oder nicht, bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt nach. 

    Zusammenfassung des Vorgehens bei Interesse an der Teilnahme am Rehasport:

    • Der Arzt stellt Ihnen der Rehabilitationssportverordnung aus
    • Sie rufen uns an oder Sie kommen persönlich mit der Verordnung bei uns vorbei
    • Wir gehen gemeinsam unsere Gruppenangebote durch und finden eine passende Gruppe und Termine für Sie
    • Sie kommen zu dem ersten Termin und starten
    • Die Verordnung muss innerhalb von sechs Monaten begonnen werden (3 Monaten bei Genehmigung der Krankenkasse)
    • Die Verordnung ist für 18 Monate (bei 50 ÜE) oder 36 Monate (bei 120 ÜE) ab dem ersten Trainingstag gültig.

    Als Ihr starker Partner in Sachen Prävention, Physiotherapie und Rehabilitation stehen wir Ihnen immer zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihren Alltag funktionell und schmerzfrei zu gestalten.

    Rufen Sie uns gerne an unter: 09281 733316 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: trainingstherapie@rehacenter-michaeliskarree.de

  • Gute Nachricht für AOK Versicherte in Bayern

    Ab 01. Januar 2024 dürfen Versicherte der AOK Bayern Rehabilitationssport ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse absolvieren.

    Laut Rundschreibung der AOK im Dezember 2023 an uns als anerkannter Leistungserbringer, wird die AOK Bayern ab 01.01.2024 auf die übliche Genehmigungspflicht der Rehasport-Verordnungen verzichten.   Diese Genehmigungsverzicht gilt für alle Erst- und Folgeverordnungen ab dem 01.01.2024 und ist vorerst bis 31.12.2025 befristet.

    Zusammenfassung des Vorgehens bei Interesse an der Teilnahme am Rehasport:

    • Der Arzt stellt Ihnen der Rehabilitationssportverordnung aus
    • Sie rufen uns an oder Sie kommen persönlich mit der Verordnung bei uns vorbei
    • Wir gehen gemeinsam unsere Gruppenangebote durch und finden eine passende Gruppe und Termine für Sie
    • Sie kommen zu dem ersten Termin und starten
    • Die Verordnung muss innerhalb von sechs Monaten begonnen werden
    • Die Verordnung ist für 18 Monate (bei 50 ÜE) oder 36 Monate (bei 120 ÜE) ab dem ersten Training gültig.

    Als Ihr starker Partner in Sachen Prävention, Physiotherapie und Rehabilitation stehen wir Ihnen immer zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihren Alltag funktionell und schmerzfrei zu meistern.

    Rufen Sie uns gerne an unter: 09281 733316 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: trainingstherapie@rehacenter-michaeliskarree.de